Die Firmung ist neben der Taufe und der Erstkommunion eines der drei Einführungssakramente unserer Kirche. Mit der Firmung bezeugt zumeist die Jugendliche oder der Jugendliche selbst den Glauben an Gott und vollendet somit das Versprechen, dass die Eltern und Paten in der Taufe stellvertretend abgelegt haben.
Zu Beginn der Kirche waren Taufe und Firmung ein einziges Sakrament, das bereits im 2./3. Jahrhundert allmählich in 2 Sakramente aufgeteilt wurde. Durch die Weiterentwicklung der mittelalterlichen Theologen Hugo von St. Victor und Thomas von Aquin, wurde die Firmung im Konzil von Florenz, im Jahre 1439, schließlich offiziell bestätigt.
Folgende Voraussetzungen zum Empfang der Firmung sind festgelegt:
- Empfang der Taufe
- Eine innerliche und äußerliche Bereitschaft zum Empfang der Firmung muss erkennbar sein (Teilnahme an der Vorbereitung, eigener Wunsch der Firmung, Mitfeiern des Firmgottesdienstes)
- erkennbare Reife, damit die Tragweite der Firmung bewusst werden kann
In unserer Pfarreiengemeinschaft werden die Firmungen in Neuenhaus, Emlichheim, Hoogstede und Laar in einem 2-Jahres-Rhythmus, von dem Bischof, Weihbischof oder einem bevollmächtigten Priester gespendet.
Dabei legt der Firmspender die Hände auf den Kopf des Firmlings und bekreuzigt dessen Stirn mit dem geweihten Öl (Chrisam). Durch die Handauflegung und die Salbung wird der Heilige Geist auf den Firmling übertragen.
Begleitet wird jeder Firmling von einer Firmpatin oder einem Firmpaten, die während des Ritus, symbolisch als unterstützende Geste, die rechte Hand auf die rechte Schulter des Jugendlichen legt.
Die Firmpatin oder der Firmpate übernimmt damit die Aufgabe, den Firmling in der christlichen Gestaltung seines Lebens zu unterstützen. Die Voraussetzungen dieses Patenamt zu übernehmen, sind die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und selbst gefirmt zu sein.